Bei ROCK IT Veranstaltungen kann aufgrund
der Lautstärke die Gefahr von Hör- & Gesundheitsschäden
bestehen, für die der Veranstalter ausdrücklich
nicht haftet.
Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt auf eigene
Gefahr. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung.
Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung
sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen
Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich
oder grob fahrlässig gehandelt haben.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der
Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit
auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Für Garderobe, Rucksäcke, Taschen und deren Inhalt
wird keine Haftung übernommen.
Das mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Getränken,
Tonbandgeräten, Film- & Videokameras, pyrotechnischen
Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen
Gegenständen, sowie Substanzen, die dem Betäubungsmittelgesetz
unterliegen, sind untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbotes,
kann der Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen.
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Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen (auch
für den privaten Gebrauch) sind nicht erlaubt. Mit
Betreten der Veranstaltung erklärt sich der Besucher
einverstanden, dass Foto-, Film- und Videoaufnahmen von
ihm gemacht und in jedweder Weise genutzt und verwertet
werden dürfen.
Tragen von Armeebekleidung (Camouflage-, gescheckte Tarnfarbe)
und Springerstiefeln ist aus ethischen Gründen nicht
erwünscht.
Hinweise und Anweisungen der Ordnungskräfte und des
Personals, insbesondere bei Gefahr, sind zu befolgen.
Jugendlichen unter 18 Jahren kann der Besuch der Veranstaltung
ohne die Begleitung eines Erziehungsberechtigten nicht gestattet
werden. Der Veranstalter übernimmt die alleinige Haftung
und Gewähr für die tatsächliche Durchführung
der jeweiligen Veranstaltung im vollen Umfang.
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